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Schwimmpass BW

In Baden-Württemberg wird der Schulschwimmpass flächendeckend an Grundschulen eingesetzt. Er dient dazu, den Lernfortschritt der Kinder transparent in vier Niveaustufen zu dokumentieren, die auf den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz basieren. 

Die 4 Niveaustufen des Schulschwimmpasses
Anstatt klassischer Meterangaben stehen hier zunächst grundlegende Kompetenzen im Vordergrund:

  • Stufe 1: Wassergewöhnung – Anpassung an den Bewegungsraum Wasser (Auftreiben, Gleiten).

  • Stufe 2: Grundfertigkeiten – Beherrschung der 7 Grundfertigkeiten wie Atmen, Tauchen, Springen, Rollen, Drehen, Gleiten und Fortbewegen.

  • Stufe 3: Basisstufe „Schwimmen können“ – Beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, 100 m Schwimmen ohne Zeitbegrenzung und selbstständiges Verlassen des Wassers.

  • Stufe 4: Sicher Schwimmen – 15 Minuten Schwimmen (dabei mindestens 200 m zurücklegen) oder Kopfsprung mit anschließendem 100 m Schwimmen unter Zeitdruck (max. 3:30 Min.) plus 100 m in einer zweiten Schwimmart. [1, 2, 3, 4]

 
Wichtige Informationen für Eltern und Schüler

  • Gleichwertigkeit: Die Niveaustufe 4 entspricht in etwa den Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze (Freischwimmer), welches offiziell als Nachweis für „sicheres Schwimmen“ gilt.

  • Externe Nachweise: Wenn Ihr Kind das Schwimmen privat (z. B. im Verein oder in einer Schwimmschule) lernt, kann die erreichte Stufe über ein offizielles Formular des Kultusministeriums gegenüber der Schule nachgewiesen werden.

  • Verfügbarkeit: Der Pass wird den Schulen vom Kultusministerium BW in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse BW kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Schwimmpass

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